Finanzembargo, Regierung

Finanzembargo (financial embargo)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Das (von einer Regierung oder einer internationalen Behörde verfügte) Verbot, mit Staatsangehörigen eines bestimmten Landes monetäre Transaktionen abzuwickeln

Das (von einer Regierung oder einer internationalen Behörde verfügte) Verbot, mit Staatsangehörigen eines bestimmten Landes monetäre Transaktionen abzuwickeln. Siehe Bargeldkontrolle, Finanzbeschränkungen, Fluchtgeld, Geldwäsche, Task Force on Money Laundering, Terrorismus-Finanzierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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