Finanzembargo (financial embargo)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Das (von einer Regierung oder einer internationalen Behörde verfügte) Verbot, mit Staatsangehörigen eines bestimmten Landes monetäre Transaktionen abzuwickeln. Siehe Bargeldkontrolle, Finanzbeschränkungen, Fluchtgeld, Geldwäsche, Task Force on Money Laundering, Terrorismus-Finanzierung.
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