Finanzdienstleister, Inhaltlich

Finanzdienstleister (financial services firm)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Inhaltlich und umfänglich sehr weiter Begriff, der sich einer genauen Definition (schon allein wegen des ständigen Aufkommens neuer und neuartiger Geschäftsarten) entzieht, und der allenfalls durch Aufzählung umschreibbar ist

Inhaltlich und umfänglich sehr weiter Begriff, der sich einer genauen Definition (schon allein wegen des ständigen Aufkommens neuer und neuartiger Geschäftsarten) entzieht, und der allenfalls durch Aufzählung umschreibbar ist. Er schliesst alle Anbieter auf dem Finanzmarkt ein, mitenthalten auch den Schattenbankbereich; also neben Banken, Bausparkassen und Versicherungen sowie die anderen in § 1 KWG Aufgezählten auch sämtliche weiteren Spezial-Dienstleister auf allen Teilmärkten samt den Racheengeln. Siehe Bank, Dampfstube, Dienstleistung, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzindustrie, Finanzinstitut, monetäres, Geldwäsche, Institut, Internetbank, Kreditinstitut, Markteintrittskosten, Winkelmakler.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16330594 |