Finanz-Transfergeschäft, Besorgung

Finanz-Transfergeschäft (financial transfer business)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die gewerbsmässige Besorgung von Zahlungsaufträgen

Die gewerbsmässige Besorgung von Zahlungsaufträgen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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