Fazilität (facility)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Bankgeschäftlich gesagt von der Kreditzusage eines Instituts gegenüber einem Kunden. Angebot der Zentralbank, über von ihr fest vorgegebene Wege Liquidität (= Zentralbankgeld) entweder abzurufen oder zu parken. Manchmal auch bezogen auf den Vorgang der Inanspruchnahme (der Ziehung; drawing) eines Darlehns. Siehe Einlage-Fazilität; Fazilität, ständige, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Spitzenrefinanzierungs- Fazilität.
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