Fazilität, Bankgeschäftlich

Fazilität (facility)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bankgeschäftlich gesagt von der Kreditzusage eines Instituts gegenüber einem Kunden

Bankgeschäftlich gesagt von der Kreditzusage eines Instituts gegenüber einem Kunden. Angebot der Zentralbank, über von ihr fest vorgegebene Wege Liquidität (= Zentralbankgeld) entweder abzurufen oder zu parken. Manchmal auch bezogen auf den Vorgang der Inanspruchnahme (der Ziehung; drawing) eines Darlehns. Siehe Einlage-Fazilität; Fazilität, ständige, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Spitzenrefinanzierungs- Fazilität.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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