Facility-Management (so auch im Deutschen gesagt; seltener Anlagevermögen-Betreuung oder Gebäude-Wartung)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Im engeren Sinne Dienstleistungen, welche zur Bewirtschaftung von Gebäuden und Immobilien zwecks Werterhaltung (Reinigung, Wartung, Reparatur) und Wertsteigerung erbracht werden. Soweit Banken derartige Aufgaben an darauf spezialisierte Firmen übertragen, handelt es sich um eine nach § 25a KWG anzeigepflichtige Auslagerung. Im weiteren Sinne auch das von Banken betriebene Geschäft, bei dem bestimmte Gebäude (etwa Studenten-Wohnheime, Senioren-Residenzen) auf eigene Initiative erbaut und dann entweder durch das Institut selbst verwaltet oder an einen entsprechenden Betreiber (Universität, Gemeinde) weiterveräussert werden.
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