BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Freikaufgeld, Lösegeld

Freikaufgeld auch Lösegeld und Ranziongeld (manumission fee; ransom)

Von Hörigen für den Loskauf aus der Leibeigenschaft (Fron) früher zu entrichtender Geldbetrag, auch Lediglassungsgeld genannt.. Bis weit in die Neuzeit hinein an Mohammedaner zu zahlendes, um gefangene Christen und Juden (meistens Seeleute, deren Schiff gekapert wurde) loszukaufen. Der Orden der Mercedarier, von dem Franzosen Petrus Nolascus (1182-1256) gegründet und durch den Spanier Raimund Nonnatus (1204-1240) zur Blüte gebraucht, widmete sich dem Einwerben von Spenden zu diesem Zweck. Raimund Nonnatus gab sich selbst als Geisel hin; die Mohammedaner durchbohrten auf dem Marktplatz zu Algier seine Lippen mit einem glühenden Eisenstab und hielten sie durch ein Vorhängeschloss zusammen; dieses wurde nur zur kargen Nahrungsaufnahme entfernt. Papst Alexander VII. sprach ihn 1681 heilig und setzte sein Jahresgedächtnis auf den ultimo August fest. Siehe auch Abgabe, Abzugsgeld, Allodgeld, Anzugsgeld, Brandschatzgeld, Dänengeld, Frongeld, Hussengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen