BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Flurgeld, Zeit

Flurgeld (land protection duty; hall fee)

In früherer Zeit eine (gemeindliche) Umlage, um den Flurschützen (Feldhüter, Flurer, Pfänder, Bannwart; village watchman in charge of fields, field guard) zu bezahlen Diesem oblag der Schutz der Nutzflächen (Gehölzen, Wiesen, Pflanzungen, Feldfrüchte) eines Siedlungsgebiets gegen rechtswidrige Beschädigungen durch Menschen oder nicht beaufsichtigte Tiere. In alten Dokumenten auch Grünhutgeld genannt (Hut = hier: Bewachung). Heute in (Studenten)Wohnheimen eine Zahlung für die Beschaffung zusätzlicher Einrichtungen (wie etwa die Aufstellung und Unterhaltung einer Waschmaschine) bei den Bewohnern des jeweiligen Flurs, in der Regel gemäss Mehrheitsentscheidung der Flurversammlung erhoben. Siehe Hamegeld, Hütegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen