BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fluchgeld, Strafzahlung

Fluchgeld (blasphemy pay; cursed capital)

Eine früher behördlich verfügte Strafzahlung für Personen, die öffentlich eine Beschimpfung Gottes (Blasphemie, Gotteslästerung) ausstiessen oder herabsetzende, kränkende und entwürdigende Äusserungen gegenüber Mitmenschen zum Ausdruck brachten. Heute noch in einigen Gemeinschaften (wie Pfadfinder) satzungsgemäss eingerichtete Abgabe in eine Schatulle ("Fluchkasse") für Mitglieder, die Fluchworte über die Lippen bringen. Kapital, das aus Unrechtshandlungen entstand, und das dem Besitzer Kümmernis und Unglück bringt, weil auf diesem Vermögen eine Verwünschung (ein Fluch; malediction) liegt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen