BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzdienstleister, Inhaltlich

Finanzdienstleister (financial services firm)

Inhaltlich und umfänglich sehr weiter Begriff, der sich einer genauen Definition (schon allein wegen des ständigen Aufkommens neuer und neuartiger Geschäftsarten) entzieht, und der allenfalls durch Aufzählung umschreibbar ist. Er schliesst alle Anbieter auf dem Finanzmarkt ein, mitenthalten auch den Schattenbankbereich; also neben Banken, Bausparkassen und Versicherungen sowie die anderen in § 1 KWG Aufgezählten auch sämtliche weiteren Spezial-Dienstleister auf allen Teilmärkten samt den Racheengeln. Siehe Bank, Dampfstube, Dienstleistung, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzindustrie, Finanzinstitut, monetäres, Geldwäsche, Institut, Internetbank, Kreditinstitut, Markteintrittskosten, Winkelmakler.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen