BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzarchitektur, Staates

Finanzarchitektur (financial architecture)

Das innert eines Staates zwischen den einzelnen Körperschaften (Bund, Länder [Kantone], Gemeinden) verfassungsrechtlich abgestimmte Gefüge monetärer Beziehungen; die Einnahme-Ausgabewirtschaft der öffentlichen Haushalte und den sich daraus ergebenden Wechselbeziehungen. Die durchdachte, planmässige und (von internationalen Organisationen wie dem IWF) kontrollierte weltweite Vernetzung des Finanzsektors aller Nationen: ein Fernziel, das in vielen Plänen umrissen und entworfen wird. Bisher nicht marktgängige Finanzprodukte und Finanzinstrumente (besonders Derivate) entwerfen, ausarbeiten und als Neuerung in den Finanzmarkt einführen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen