BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fussgeld, Frühere

Fussgeld (pedestrian entrance fee; second punter pay; way-to-school money, distance money; charitable march reward; leaflet distributor pay)

1 Frühere Abgabe, die von auswärts kommende Fussgänger beim Eintritt in eine Stadt an der Torwache zu zahlen hatten. 2 In Bordellen die Einnahme vom zweiten Kunden an einem Tag, im Gegensatz zum Handgeld (erster Freier) und Kopfgeld (dritter Kunde). 3 In manchen Orten ein Zuschuss an Schulkinder, die ab einer jeweils festgelegten Entfernung zwischen Daheim und dem Schulort wohnen. 4 Ausgelobte Zahlung an Fussgeher, die einen längeren Marsch zugunsten eines guten Zwecks unternehmen. 5 Zahlung an Personen, die Prospekte in Briefkästen (vor allem in weitflächigen ländlichen Raum) verteilen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen