Erfassung (recognition)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Wenn nicht anders definiert, die genaue Feststellung und systemgerechte (nach den Regeln der beschreibenden Statistik oder des Rechnungswesens) Aufzeichnung aller monetären Vorgänge in einem ökonomischen Bereich. Sie schlägt sich im Regelfall in einer zahlenmässigen (Tabelle) oder graphischen (Kurve) Übersicht, in bestimmten Positionen der Bilanz eines Unternehmens bzw. der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung oder im Haushaltsplan des Staates nieder. Siehe Bewertbarkeit, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards, Kapitalflussrechnung, Models Task Force.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330409 |
