Entscheidungsnützlichkeit, Begriff

Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulnes)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Begriff aus dem Finanzmarktrecht allgemein und in Zusammenhang mit Ad-hoc-Mitteilungen im besonderen

Begriff aus dem Finanzmarktrecht allgemein und in Zusammenhang mit Ad-hoc-Mitteilungen im besonderen. Eine Information auf dem Finanzmarkt gilt danach für einen Anleger als entscheidungsnützlich, wenn er aus dieser Schlüsse hinsichtlich der Höhe, des zeitlichen Verlaufs und des Sicherheitsgrades (= des zu erwarteten Risikos) zukünftiger Zahlungsströme ziehen kann. In anderer Betrachtung wird eine Information auf dem Finanzmarkt dann als entscheidungsnützlich angesehen, wenn diese bei einem Anleger dazu führen könnte, dass er seine Investitionsentscheidungen daraufhin ändert. Siehe Anleger, verständiger, Informations- Überladung, Kursmanipulation, Klartext, Marktpreismanipulation, Stetigkeit, Umstände, bewertungswichtige, Verständlichkeit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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