Emissionsgeschäft (underwriting business)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Die Übernahme von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten für eigenes Risiko zur Plazierung oder den Antritt gleichwertiger Garantien. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Siehe Arranger, Begebung, Bookbuilding, Bought Deal, Garantiesyndikat, Marktpflege, Mehrzuteilungs-Option, Roadshow, Wertpapier-Handelsbank. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 125 f. (allfällige Interessenskonflikte bei der Begebung).
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