Einlagenkreditinstitut, Rechtssprache

Einlagenkreditinstitut (deposit bank)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

In der deutschen Rechtssprache Kreditinstitute, welche die Einlagen (Depositen) der Wirtschaftssubjekte entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben

In der deutschen Rechtssprache Kreditinstitute, welche die Einlagen (Depositen) der Wirtschaftssubjekte entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben. Vgl. § 1, Abs. 3d KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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