Einfuhr-und Zahlungsbewilligung, EZB (import and payment permit)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
In Deutschland während der Zeit der Devisen-Zwangswirtschaft die Erlaubnis der zuständigen Behörden, eine Ware importieren zu dürfen, verbunden mit der Zusage, dafür Devisen zur Verfügung zu stellen. Siehe Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot.
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