BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Exportkredit-Garantie, Staat

Exportkredit-Garantie (export guarantee)

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter ein vom Staat gewährter Schutz vor (politisch bedingten) Zahlungsausfällen an heimische Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern. Im einzelnen gibt es in Deutschland vielfältige Formen dieser Garantie, so eine Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Bauleistungsdeckung, Fabrikationsrisiko-Deckung, Finanzkredit-Deckung, Leasingdeckung, Lieferantenkredit- Deckung und Vertragsgarantie-Deckung um die wichtigsten zu nennen. Siehe Ausfuhrprämie, Moral Hazard, Zwischenfinanzierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen