BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Einschreibegebühr, Abgabe

Einschreibegebühr (registration fee)

Eine Abgabe in Bargeld, vor allem in der Bedeutung, um in früherer Zeit einen Sitzplatz in einer Postkutsche zu erhalten (als Teil der Taxe), an einer Hochschule angenommen (immatrikuliert) zu werden, um ein Motorfahrzeug behördlich eintragen zu lassen (Schweiz) oder eine Sendung durch einen Versender (die Post) auf dem Weg besonderer und schriftlich nachweisbarer Sorgfalt befördern zu lassen. Siehe Gebühr, Taxe.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen