BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

EBITDA, Deutschen

EBITDA (so auch im Deutschen zunehmend zu finden)

Abkürzung für Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation; damit wird das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern (tax expense), Abschreibungen auf Sachanlagen (depreciation on plant and equipment) und auf immaterielle Vermögenswerte (depreciation on intangible assets) bezeichnet. Die Kennzahl ermöglicht in gewissem Umfang Vergleiche bei der operativen (= aus Geschäftstätigkeit fliessenden) Ertragskraft von Gesellschaften, die international betrachtet, unter verschiedenen Gesetzgebungen bilanzieren und ist daher für das Rating von Wichtigkeit. Siehe Cash flow, CROCI, Imparitätsprinzip, Leverage Multiples, Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit, Reingewinn.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen