BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Escrow, Bedeutung

Escrow (in dieser Bedeutung auch im Deutschen gesagt und sächlichen Geschlechts; sonst escrow = Hinterlegung, Treuhand)

Auf dem Finanzmarkt Urkunde über eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Dieses Dokument verbleibt solange bei einer dritten, unabhängigen Partei (Escrow-Anbieter; trusted third party) bis beide Vertragspartner ihre Verpflichtungen erfüllt haben. -Der Zweck eines Escrow besteht darin, eingegangene Verpflichtungen abzusichern. So kann zwar schon ein Konto bei einem Escrow-Anbieter eröffnet werden. Dieser wird aber eine allfällige Zahlung erst vornehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen zur gegenseitigen Zufriedenheit erfüllt haben. Siehe Zwischenverwahrung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen