Dossierpflicht, Vorschrift

Dossierpflicht (record requirement)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vorschrift der Zentralbank oder der Aufsichtsbehörde, dass Banken bei bestimmten Darlehn eine (wenn sehr viele Angaben einzubeziehen sind: umfangreiche) Akte anzulegen haben

Vorschrift der Zentralbank oder der Aufsichtsbehörde, dass Banken bei bestimmten Darlehn eine (wenn sehr viele Angaben einzubeziehen sind: umfangreiche) Akte anzulegen haben. Davon betroffene Kredite werden dadurch teurer, was CETERIS PARIBUS die Nachfrage dämpft bzw. zum Ausweichen auf andere Finanzierungswege zwingt. Siehe Anleger-Informationspflicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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