Diskretionskonten, Kontoinhaber

Diskretionskonten (discretionary accounts)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszuführen, ohne ihn darüber im vorhinein verständigen zu müssen

Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszuführen, ohne ihn darüber im vorhinein verständigen zu müssen. Solche mit Vollmacht geführte Konten (auch "managed accounts" genannt) sind sowohl an Finanzmärkten als auch an Warenmärkten nicht selten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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