Dienstgeld (service discharge fee; military service payment)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
1 Frühere Abgabe in Bargeld zur Ablösung der Verpflichtung, dem Grundherrn bestimmte Verrichtungen (wie Erntehilfe, Fuhrleistungen und andere Fronen) in persönlicher Arbeit leisten zu müssen. 2 Zahlung an Militair-Angehörige, besonders an die zu Wehrübungen einberufene Frauen und Männer. Siehe Anhebgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Frongeld.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330229 |
