Devisenschuld-Bezahlung (arranging the payment in terms of foreign currency)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Falls nicht vertraglich ausdrücklich anders vereinbart, kann eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld im Inland in heimischem Geld geleistet werden. Dies legt für Deutschland § 244 BGB fest. Siehe Zahlungsort.
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