Devisenbehörde, Zuständige

Devisenbehörde (exchange control authority)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Zuständige Stelle zur Verwaltung der Devisen eines Landes bei Devisen-Zwangswirtschaft

Zuständige Stelle zur Verwaltung der Devisen eines Landes bei Devisen-Zwangswirtschaft. Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenvergehen, Devisen-Vorleistung, Devisen- Zuteilungsbestätigung, Devisen-Zwangswirtschaft, Parallelitätsangebot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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