Devisen-Zwangswirtschaft auch Devisenbewirtschaftung (foreign exchange control)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Regelung des Zahlungsverkehrs in einen anderen Währungsraum oder aus diesem durch ein staatliches Organ (Devisenbehörde). Der freie Verkehr auf dem Devisenmarkt ist gleichzeitig verboten. Ziel der Bewirtschaftung ist es, Angebot und Nachfrage nach ausländischen Zahlungsmitteln aufeinander abzustimmen, um Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz auszuschliessen sowie die Einfuhr lebensnotwendiger Güter (essentials) gegenüber nicht-lebensnotwendiger Waren (non-essentials) sicherzustellen. Zwangsläufig führt jede Devisenbewirtschaftung zu einer Kontingentierung der bezogenen und ausgeführten Güter. Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisenbank, Devisendecke, Devisenvergehen, Devisen-Zuteilungsbestätigung, Kapital-Abschottung, Parallelitätsgebot.
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