Depotunterschlagung, DepotG

Depotunterschlagung (deposit misappropriation)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Nach § 34 DepotG sehr weit definiert als die rechtswidrige Verfügung über ein Wertpapier, das einem Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist

Nach § 34 DepotG sehr weit definiert als die rechtswidrige Verfügung über ein Wertpapier, das einem Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist. Siehe Pasion-Falle, Veruntreuung, Verwahrstelle.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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