Depotbank, Einrichtung

Depotbank (custodian)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine Einrichtung, die Wertpapiere und andere Finanzinstrumente im Auftrag Dritter verwahrt und verwaltet

Eine Einrichtung, die Wertpapiere und andere Finanzinstrumente im Auftrag Dritter verwahrt und verwaltet. Entsprechende Unternehmen gelten als Kreditinstitute nach § 1 KWG. Sie bedürfen daher in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich, Outsourcing-Risiken, Vermögensverwalter, Zwischenverwahrer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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