Deckungsstock (insurance coverage fund)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Älterer Ausdruck für die bei Versicherungsunternehmen die Bilanz aufzunehmende, gesetzlich vorgeschriebene Rückstellung für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen. Die neuere Bezeichnung ist Sicherungsvermögen. Siehe Aktienkurs-Risiko. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 144 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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