Deckungsgeschäft (covering transaction)
15.04.2008 - 00:20:39
Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung. Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt. Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.

