BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Darlehn, IAS

Darlehn, erlassbares (remissible loan)

Nach IAS (20.3) ein Kredit, den der Darlehnsgeber mit der Zusicherung einräumt, auf die Rückzahlung unter bestimmten, vertraglich festgelegten Bedingungen zu verzichten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen