BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Dossierpflicht, Vorschrift

Dossierpflicht (record requirement)

Vorschrift der Zentralbank oder der Aufsichtsbehörde, dass Banken bei bestimmten Darlehn eine (wenn sehr viele Angaben einzubeziehen sind: umfangreiche) Akte anzulegen haben. Davon betroffene Kredite werden dadurch teurer, was CETERIS PARIBUS die Nachfrage dämpft bzw. zum Ausweichen auf andere Finanzierungswege zwingt. Siehe Anleger-Informationspflicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen