BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Doppelwährung, Geldverfassung

Doppelwährung (double standard; bimetallism)

Von einer Geldverfassung gesagt, in der sowohl Münzen aus Gold wie aus Silber eingeführt sind, und bei der zwischen beiden Edelmetallen ein bestimmtes Wertverhältnis (die Wertrelation) gesetzlich festgelegt ist. Fehlt bei gleichzeitiger Verwendung von Gold und Silber ein derartig gesetzlich vorgeschriebenes Wertverhältnis, so spricht man auch von einer Parallelwährung (parallel currency). Siehe Greshamsches Gesetz, Währung, Zahlungsmittel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen