BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Dontgeschäft, Bezeichnung

Dontgeschäft (premium deal)

Andere Bezeichnung für Prämiengeschäft; "dont" ist eine (ältere deutschsprachige) Bezeichnung für Rückprämie. Ein Auftrag auf Kauf von "x-Aktien 460 dont 3" bedeutet, dass gegen Zahlung von drei Prozent Prämie der Käufer zurücktreten (abandonnieren) und sein Risiko auf drei Prozent beschränken kann, falls die Kurse stark fallen sollten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen