BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Dispensationsgeld, Früher

Dispensationsgeld (touring exemption fee; dispensation fee)

Früher vom Handwerksgesellen an die Zunft (teilweise auch in die Armenkasse) zu entrichtende Gebühr, wenn er sich als selbständiger Gewerbetreibender niederlassen wollte, ohne jedoch die von der Zunftordnung vorgeschriebenen Wanderjahre (years of travel) nachweisen zu können. Die Wanderjahre dienten dazu, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten (in einer Zeit, als es noch kaum Wissensvermittlung durch Bücher und so gut wie garkeine Berufsschulen gab) zu erwerben und damit die Wirtschaftlichkeit der handwerklichen Tätigkeit zu heben. Von männlichen Bewohnern in manchen Gegenden zu zahlende einmalige Abgabe, um vor der Einberufung zum Heeresdienst freigestellt zu werden. Von der Kirche erhobene Abgabe, um von bestimmten kirchenrechtlichen Verboten (etwa die Heirat unter Verwandten zweiten Grades) befreit zu werden. Siehe Allodgeld, Ersatzgeld, Waisengeld, Witwengeld, Zunftgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen