BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Diskretionskonten, Kontoinhaber

Diskretionskonten (discretionary accounts)

Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf-und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszuführen, ohne ihn darüber im vorhinein verständigen zu müssen. Solche mit Vollmacht geführte Konten (auch "managed accounts" genannt) sind sowohl an Finanzmärkten als auch an Warenmärkten nicht selten.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen