BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Devisen-Vorleistung, Devisenbehörde

Devisen-Vorleistung (advance of funds in foreign exchange)

Die Devisenbehörde stellt einem Importeur ausländische Zahlungsmittel zum Import eines Gutes (etwa: Gold) zur Verfügung unter der Bedingung, dass er die verarbeitete Ware (etwa: Goldschmuck, Golduhren) innert eines vorgegebenen Zeitraums ins Devisenausland verkauft und die dann erlösten Devisen der Behörde abliefert. Durch Gewährung einer entsprechenden Belassungsquote kann erreicht werden, dass durch diese Massnahme starke Anreize für den devisenbringenden Export (im Beispiel: sehr hohe wertschöpfende Verarbeitung der importierten Rohware Gold) ausgelöst werden. Siehe Unit-Value-Relation.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen