BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Depotunterschlagung, DepotG

Depotunterschlagung (deposit misappropriation)

Nach § 34 DepotG sehr weit definiert als die rechtswidrige Verfügung über ein Wertpapier, das einem Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist. Siehe Pasion-Falle, Veruntreuung, Verwahrstelle.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen