BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Dematerialisierung, Abschaffung

Dematerialisierung (dematerialisation)

Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigeneffektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren. Siehe Börse, elektronische, Depotstelle, Schuldbauchforderungen, Zentralverwahrer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen