Contango (so auch im Deutschen gesagt)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Prolongationsgebühr, im Handel mit Effekten gewöhnlich vom Verkäufer getragen. Im Warenterminhandel die gewöhnliche Marktnotierung, bei welcher der Kassapreis tiefer ist als der Terminpreis. 3 Der Unterschied zwischen dem Kassakurs und dem Terminpreis einer Ware. Diese Differenz gilt im wesentlichen als Ausdruck der Finanzierungskosten. Siehe Backwardation, Call, Markt, inverser, Option, Put, Rohstoff-Terminvertrag, Warentermin-Kontrakt.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330073 |
