Close-and-Reprice, Deutschen

Close-and-Reprice (so auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vorzeitige Beendigung eines Vertrags unter Ausgleichszahlung des Marktwertes und gleichzeitigem Abschluss eines neuen Geschäftes auf die Dauer der verbleibenden Laufzeit des ursprünglichen Geschäftes, nun aber zu aktuellen Marktgegebenheiten

Vorzeitige Beendigung eines Vertrags unter Ausgleichszahlung des Marktwertes und gleichzeitigem Abschluss eines neuen Geschäftes auf die Dauer der verbleibenden Laufzeit des ursprünglichen Geschäftes, nun aber zu aktuellen Marktgegebenheiten. Close-and-Reprice erfüllt den gleichen Zweck wie die Schwankungsmarge (Variation Margin), nämlich die Anpassung der Sicherheitsleistung um angelaufene Gewinne oder Verluste. Es wird vor allem dort eingesetzt, wo eine Nachschuss-Aufforderung (Margin Call) rechtlich nicht möglich ist. Siehe European Master Agreement, Margenausgleich, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Schwankungsmarge.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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