Close-and-Reprice (so auch im Deutschen gesagt)
15.04.2008 - 00:20:39
Vorzeitige Beendigung eines Vertrags unter Ausgleichszahlung des Marktwertes und gleichzeitigem Abschluss eines neuen Geschäftes auf die Dauer der verbleibenden Laufzeit des ursprünglichen Geschäftes, nun aber zu aktuellen Marktgegebenheiten. Close-and-Reprice erfüllt den gleichen Zweck wie die Schwankungsmarge (Variation Margin), nämlich die Anpassung der Sicherheitsleistung um angelaufene Gewinne oder Verluste. Es wird vor allem dort eingesetzt, wo eine Nachschuss-Aufforderung (Margin Call) rechtlich nicht möglich ist. Siehe European Master Agreement, Margenausgleich, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Schwankungsmarge.

