Cash-Sweep-Vereinbarung, Verpflichtung

Cash-Sweep-Vereinbarung (cash-sweep agreement)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die vertragliche Verpflichtung eines Unternehmens (in der Regel einer Zielgesellschaft im Rahmen eines Leveraged Buyout), dass jeder Nettozufluss an Geld (Cashflow) zunächst dazu verwendet werden muss, um bestehende Verbindlichkeiten abzutragen

Die vertragliche Verpflichtung eines Unternehmens (in der Regel einer Zielgesellschaft im Rahmen eines Leveraged Buyout), dass jeder Nettozufluss an Geld (Cashflow) zunächst dazu verwendet werden muss, um bestehende Verbindlichkeiten abzutragen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 21 f. (Auswirkungen auf das Risikoprofil).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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