BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Covenant, Deutschen

Covenant (so auch im Deutschen gesagt)

Im Bezug auf den Finanzmarkt eine Verpflichtungserklärung, die ein Unternehmen der kreditgebenden Bank abgibt. In ihr werden im einzelnen Dinge wie Verschuldungsverbot bei anderen Banken, Gestellung von Sicherheiten, Informationspflichten oder Veräusserungsverbote (Legal Covenants) festgelegt. Darüber hinaus verspricht das Unternehmen, bestimmte Bilanzrelationen einzuhalten, gewisse Bilanzposten in vereinbartem Mindest-bzw. Höchststand zu belassen (sog. Cover Ratios), Ergebniskennzahlen der Bank laufend mitzuteilen usw. (Maintenance Covenants, Financial Covenants) und die fälligen Zahlungen für Versicherungen und Steuern aufrechtzuerhalten (Affirmative Covenants). Im Falle der Nichteinhaltung hat das Unternehmen (in der Regel vorher vertraglich festgelegte) Konventionalstrafen (hier meistens Pönale genannt) an die Bank zu zahlen. In manchen Verträgen gibt die Nichteinhaltung eines Covenants der Bank auch das Recht, das Darlehn sofort fällig zu stellen. Siehe Bankkunden- Profil, Basel-II, Corporate Finance, Drittverzugs-Klausel, Downgrade-Trigger-Klausel ,Emerging Markets, Event of Default, Financial Covenants, Kredit-Punktbewertungsverfahren, Kreditverbriefung, Kunden, faule, Leveraged Loans, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Risikoabteilung, Risikogewichtung, Risikokontrolle, Risiko- Messverfahren, Risk Reporting, Risikoüberwachung, gegliederte, Schock-Bewältigung, monetäre, Szenarien, aussergewöhnliche. Vgl. Monatsbericht der EZB vom August 2007, S. 102 (Covenants bei Leveraged Buy-outs).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen