BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Contango, Deutschen

Contango (so auch im Deutschen gesagt)

Prolongationsgebühr, im Handel mit Effekten gewöhnlich vom Verkäufer getragen. Im Warenterminhandel die gewöhnliche Marktnotierung, bei welcher der Kassapreis tiefer ist als der Terminpreis. 3 Der Unterschied zwischen dem Kassakurs und dem Terminpreis einer Ware. Diese Differenz gilt im wesentlichen als Ausdruck der Finanzierungskosten. Siehe Backwardation, Call, Markt, inverser, Option, Put, Rohstoff-Terminvertrag, Warentermin-Kontrakt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen