BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Clearing, Gegenseitige

Clearing (clearing)

Gegenseitige Aufrechnung der Interbank-Verbindlichkeiten mit den Interbank-Forderungen; der verbleibende Saldo wird in Zentralbankgeld beglichen. Den Saldenausgleich zwischen (konzernmässig verbundenen) Unternehmen bezeichnet man demgegenüber als Netting. -In Deutschland stellt sich die Deutsche Bundesbank und ihre Filialen zur Abwicklung des Clearing-Verkehrs zur Verfügung. Siehe Euroclear, Kompensation, Netting. Vgl. Jahresbericht 2001 der EZB, S. 145 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen