BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Consulting, Deutschen

Consulting (so auch im Deutschen gesagt)

Allgemein die (Unternehmens)Beratung. Wer jedoch hauptberuflich Unternehmen über die Kapitalgliederung, hinsichtlich der Geschäftsstrategie sowie bei Fusionen und Übernahmen berät, wird in Deutschland nach § 10, Abs. 3 den Finanzunternehmen beigezählt. Er bedarf einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen