Bundesaufsichtsamt, Wertpapierhandel

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, BAWe (Federal Supervisory Office for Securities Trading)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Überwachungsbehörde für den gesamten Effektenhandel in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main

Überwachungsbehörde für den gesamten Effektenhandel in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Im besonderen gehören zu den Aufgaben des Amtes Überwachung der Verhaltensregeln und Organisations- Pflichten, Hinterlegung von Wertpapier-Verkaufsprospekten, Ermittlung von Insiderdelikten, Überwachung der Ad-hoc-Publizität sowie Überwachung der Publizität bei bedeutenden Stimmerechts-Veränderungen. -Die Behörde ging am 1. Mai 2002 mit ihren Aufgaben in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329954 |