Börsenpflicht (mandatory exchange trading rule)
15.04.2008 - 00:20:39
Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG. Siehe Inhouse- System, Internalisierung.

