Börsenpflicht (mandatory exchange trading rule)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG. Siehe Inhouse- System, Internalisierung.
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