Börsenpflicht, Verpflichtung

Börsenpflicht (mandatory exchange trading rule)

15.04.2008 - 00:20:39

Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln

Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG. Siehe Inhouse- System, Internalisierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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