Blankoverkauf (uncovered sale)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Jemand verkauft jetzt einen Vermögensgegenstand, den er noch gar nicht besitzt. Er hegt die Erwartung, diesen bald billiger kaufen und damit seine Verpflichtung erfüllen zu können. Siehe Leerverkauf.
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