Frühere Abgabe eines Beutners (Züchters von Wildbienen; oft verwilderte Stämme der Honigbiene) für das Recht der Beutnerei in einem Bezirk
Frühere Abgabe eines Beutners (Züchters von Wildbienen; oft verwilderte Stämme der Honigbiene) für das Recht der Beutnerei in einem Bezirk. Siehe Immengeld, Zeidlergeld.